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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.1972 - 2 B 11/72   

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OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.1972 - 2 B 11/72 (https://dejure.org/1972,2027)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.02.1972 - 2 B 11/72 (https://dejure.org/1972,2027)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Februar 1972 - 2 B 11/72 (https://dejure.org/1972,2027)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1213
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13

    Kosten für Feuerwehreinsatz - aufschiebende Wirkung

    Denn ist im Hauptsacheverfahren durch eine Beweisaufnahme zu klären, ob innerhalb der Frist ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, erscheint es nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht interessengerecht, dass vor einer abschließenden Klärung dieser Frage, die Verwaltung den Bescheid vollziehen darf (vgl. hierzu zur Fallgestaltung, dass ein nicht offensichtlich aussichtsloser Wiedereinsetzungsantrag gestellt ist, OVG RP Beschluss vom 28. Februar 1972 - 2 B 11/72 -, AS 12, 311).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2021 - 8 B 10170/21

    Rechte des Urheberrechtsinhabers gegen denkmalschutzrechtliche Genehmigung;

    So betraf der Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 28. Februar 1972 - 2 B 11/72 - die Frage der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Klägers, bei dem nicht die Klagebefugnis in Zweifel stand, sondern lediglich noch offen war, ob ihm in die versäumte Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 1 MB 15/20

    Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren

    Soweit in der Rechtsprechung dennoch teilweise vertreten wird, dass einem verspätet erhobenen Rechtsbehelf die aufschiebende Wirkung dann nicht abgesprochen werden kann, wenn ein gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 1989 - 7 B 1861/89 -, NVwZ-RR 1990, 378; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 28. Februar 1972 - 2 B 11/72 -, NJW 1972, 1213), bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der Senat sich dieser Auffassung anschließt.
  • OVG Thüringen, 02.11.1994 - 2 EO 42/94

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beweiskraft eines behördlichen

    Um einen solchen Fall handelt es sich u. a. dann, , wenn der Widerspruch gegen den angefochtenen Verwaltungsakt verspätet eingelegt worden ist und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand offensichtlich nicht in Betracht kommt (ThürOVG, Beschluß vom 16. Februar 1994 - 2 B 106/92 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15. Dezember 1977, NJW 1978, 719, 720; HessVGH, Beschluß vom 11. November 1988, DÖV 1989, 361; OVG Koblenz, Beschluß vom 28. Februar 1972, NJW 1972, 1213; Beschluß vom 11. September 1975, NJW 1976, 908; OVG Münster, Beschluß vom 22. November 1985, NVwZ 1987, 334; Beschluß vom 6. Juli 1989, NVwZ-RR 1990, 378, 379; Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 80 Rdnr. 29; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 80 Rdnr. 11).
  • OVG Saarland, 18.12.1974 - II W 51/74

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Betriebsplans zu einem

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  • VG München, 31.07.2017 - M 24 E 17.46029

    Asyl - Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt

    Das Gericht schließt sich hierzu insoweit der vom BayVGH in der zitierten Entscheidung vertretenen Ansicht an, dass ein Rechtsbehelf jedenfalls dann aufschiebende Wirkung hat, wenn er nicht offensichtlich unzulässig ist (so auch OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 28.02.1972 - 2 B 11/72 - juris Leitsatz und OVG Lüneburg, B.v. 20.05.1980 - 12 OVG B 12/80 - juris Leitsatz zur Fallgestaltung, dass der Wiedereinsetzungsantrag nicht offensichtlich unbegründet ist).
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